Das muß weg !
… wenn es nach dem Willen der Lokalbaukommission (LBK) geht.
Mein Gartenhäusl/Schuppen – gerade mal 12 m² groß – steht nun seit ca. 80 Jahren. Die LBK München behauptet nun, das sei ein Schwarzbau und zwingt mich es abzureissen und droht mit 15.000 € Bußgeld.
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Es kann der Grünste nicht in Frieden leben, wenn es der bösen Lokalbaukommision nicht gefällt.
Da bemüht man sich seit nunmehr 20 Jahren einen möglichst naturnahen Garten anzulegen; baut einen großen Teich, bis zu 1.5m tief und selbstverständlich ohne Fischbesatz, damit dort Amphibien wie Bergmolch und Grasfrosch oder Insekten wie Libellen ungestört leben und überwintern können (siehe Fauna); verzichtet auf Düngung und auf Pflanzengifte sowieso, lässt Kräuter wachsen wie z.B. Johanniskraut, Oregano, Zitronenmelisse, Nachtkerzen, Spitzwegerich, Günsel, Frauenmantel, Schöllkraut, wilde Möhre, um nur die bekanntesten zu nennen. Auch die Brennessel nicht zu vergessen, eine wichtige Pflanze für Schmetterlinge, auch sie bekommt einige Quadratmeter abseits der Wege zugestanden; man hängt zahlreiche Nistkästen für Höhlenbrüter und Halbhöhlenbrüter auf und lässt Hecken aus Spierstrauch, Haselnuss, Holunder und Felsenbirne wachsen.
Wer nun glaubt das wäre der Stadt München einen Orden für einen mustergültigen Naturgarten wert, sieht sich getäuscht – im Gegenteil, die Lokalbaukommission München zwingt mich nun mein 80-jähriges Gartenhäusel von gerade mal 12m², das längst von Efeu, Knöterich und wilder Rose überwuchert ist, abzureissen. Um den Abbruchbefehl durchzusetzen werde ich seitens der LBK mit 15.000 € Bußgeld bedroht.
Zum größten Teil besteht das Gebäude aus Holzbrettern die, wie früher üblich, durch abflammen haltbar gemacht wurden, d.h. die Bretter wurden kurz über offenes Feuer gehalten, sodaß die Oberfläche leicht angekokelt wurde. Diese Methode schützt das Holz besser als die heute üblichen chemischen Gifte. Die alte Abflamm-Methode führt auch dazu, daß die Zwischenräume gerne von Hummeln, Spinnen und andere Insekten besiedelt werden.
Das gesamte Grundstück in München-Perlach liegt im Landschaftsschutzgebiet Hachinger Bach. Das Schutzgebiet ist aber erst 1964 ausgewiesen worden, also über 20 Jahre nach der Errichtung des betreffenden Gebäudes, es müsste also Bestandsschutz genießen.
Dass die Landschaft durch den Abbruch eines alten, eingewachsenen Schuppens geschützt wird wage ich allerdings zu bezweifeln. Falls die LBK die Abbruch-Verfügung auch vor Gericht erzwingt würde auf der Fläche Rasen angesät und jeden Samstag auf 2,54 cm gemäht werden, oder noch besser, ich lege einen pflegeleichten Schottergarten an, so kann Bach- oder Regenwasser perfekt versickern. Zahlreiche Beispiele dazu finden Sie hier .
Ist das die Vorstellung der Stadt München von einer „geschützten Landschaft“ ?
An diesem Fall zeigt sich mal wieder das kleinbürgerlich-spießige München, wo ein uralter Schuppen der Obrigkeit ein Dorn im Auge ist, aber gleichzeitig die allerhässlichsten Protzbauten wie Pilze aus dem Boden schießen.
Der Vorgang wird beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München unter dem Aktenzeichen 603-3.13-2020-9495-31 geführt.